Was tun bei Unwetterschäden am Auto?

Stuttgart – Im Herbst müssen sich Autofahrer vermehrt auf Sturmschäden einstellen. «Im Fall der Fälle ist der betroffene Fahrzeughalter verpflichtet, den Schaden seinem Versicherer mitzuteilen», sagt Bernd Grüninger, Bereichsleiter Gutachten bei der Expertenorganisation Dekra.

Dies kann in der Regel telefonisch, per Brief, Fax oder E-Mail geschehen. Dabei sind der Tag, die Uhrzeit und der Ort des Sturms anzugeben.

Der Experte empfiehlt, die Schäden möglichst unmittelbar danach durch Fotos zu dokumentieren, etwa mit dem Smartphone. Dies kann bei späteren Fragen zum Schadenbild von Vorteil sein. Im Falle eines Sturms ist der Halter außerdem verpflichtet, alles zu tun, um den Schaden gering zu halten.

Eine durch einen umgestürzten Baum oder durch herabfallende Äste eingeschlagene Scheibe müssen Halter zum Beispiel abdecken, damit das Auto nicht noch stärker – etwa durch nachfolgenden Regen – beschädigt wird. Kommt der Autofahrer dieser Pflicht nicht nach, kann die Versicherung ihre Leistung kürzen.

Sturmschäden am Fahrzeug sind über eine Vollkasko übrigens bereits bei niedrigen Windstärken gedeckt, erklärt Dekra. Die Teilkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten am Auto dagegen erst ab Windstärke acht – das entspricht einer Windgeschwindigkeit von 62 bis 74 Kilometern pro Stunde.

Außerdem zu beachten: Vor einer Reparatur müssen Autofahrer die Freigabe der Versicherung einholen. Sonst laufen sie Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben. Selbst bei einer Notreparatur benötigen Betroffene die Deckungszusage ihrer Versicherer. Meistens schaltet die Versicherung vorher einen Gutachter ein, der den Schadensumfang ermittelt und den Reparaturweg festlegt.

Fotocredits: Daniel Bockwoldt
(dpa/tmn)

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