Göttingen – Elektrische Fahrräder liegen im Trend. Doch was unterscheidet ein Pedelec vom S-Pedelec? Und was ist dann eigentlich ein E-Bike? Der Überbegriff für alle Gattungen lautet Elektrofahrrad, informieren der Pressedienst Fahrrad (pd-f) und der Verkehrsclub Deutschland (VCD).
Der Volksmund sagt meistens E-Bike, meint dann aber in der Regel ein Pedelec (Pedal Electric Cycle). Sie haben einen Verkaufsanteil von circa 95 Prozent unter allen elektrischen Fahrrädern. Ein Elektromotor unterstützt hier den Radler nur beim Treten bis 25 km/h. Dafür ist weder ein Versicherungskennzeichen noch ein Helm nötig. Pedelecs dürfen auch auf dem Radweg fahren, denn rechtlich gelten sie als Fahrräder.
Das gilt für S-Pedelecs nicht. Sie gelten als Kleinkrafträder (L1e) und können je nach Modell durch einen stärkeren Motor bis zu 45 km/h beim Treten unterstützen. Erforderlich sind ein Führerschein der Klasse AM (M vor 2013), ein Helm sowie ein Versicherungskennzeichen. Wer sie fahren will, muss in der Regel mindestens 16 Jahre alt sein. Pilotprojekte in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bilden bis Ende April 2018 eine Ausnahme für 15-Jährige, so der pd-f.
Ohne zu treten lassen sich schließlich die eigentlichen E-Bikes mit einem Hebel oder Gasgriff fahren, in der Regel bis 20 km/h. Für diese Kleinkrafträder sind ein Versicherungskennzeichen und ein Führerschein der Klasse AM (M vor 2013) nötig. Andere Modelle fahren bis 25 und 45 km/h schnell, für sie gilt dann außerdem eine Helmpflicht. Es handelt sich insgesamt um eine besonders kleine Gruppe, die laut pd-f weniger als ein Prozent der elektrischen Fahrräder ausmacht.
Diese E-Bikes durften bislang nur dann auf Radwegen fahren, wenn das Schild «Mofa frei» vorhanden war. Durch eine Novelle der Straßenverkehrsordnung gibt es für sie ab sofort ein eigenes Schild, das ein stilisiertes Fahrrad mit Ladekabel zeigt. Es lässt diese E-Bikes sowie E-Mopeds mit elektrischem Antrieb bis 25 km/h zu.
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(dpa/tmn)