Was eine Autoversicherung bieten sollte

Berlin – Wer seine Autoversicherung wechseln möchte, sollte neben dem Preis auch die Leistungen der gewünschten neuen Police genau prüfen. In der Regel können Fahrzeughalter ihre Versicherungen noch bis spätestens zum 30. November kündigen.

Die Stiftung Warentest empfiehlt Fahrern in ihrer Zeitschrift «Finanztest» (Ausgabe 12/2018) dabei grundsätzlich auf folgende Bestandteile besonders zu achten:

Deckungssumme: Eine Kfz-Haftpflichtversicherung sollte über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Pauschal etwa 100 Millionen Euro Deckungssumme weisen gute Anbieter demnach aus und bieten ein Minimum von 12 Millionen Euro pro verletzter Person.

Mietwagen: Bei Mietwagenfahrten im EU-Ausland, bei denen die Deckung der Kfz-Haftpflicht nicht langt, sollte im Schadenfall die heimische Versicherung mit der vertraglich fixierten Summe einspringen.

Wildunfall: Eine Teilkasko sollte unter dem sogenannten erweiterten Wildschaden alle Tiere umfassen. Daher sollten Autofahrer hier auf eine Formulierung wie «alle Tiere» oder «alle Wirbeltiere» achten.

Marderschaden: Hier ist darauf zu achten, dass der Versicherer nicht nur direkte Schäden wie zerbissene Schläuche bezahlt, sondern auch Folgeschäden mit einer Mindestsumme von 2000 Euro übernimmt.

Fahrlässigkeit: Eine Teil- und Vollkasko sollte Schäden regulieren, ohne bei grober Fahrlässigkeit zu kürzen. Dafür sorgt den Warentestern zufolge eine Formulierung im Vertrag wie: «Wir verzichten auf den Einwand der grob fahrlässigen Herbeiführung des Schadens». Ausgenommen sind dabei allerdings Fahrten unter Alkohol- und Drogeneinfluss sowie grob fahrlässig verursachte Diebstähle.

Erstattung zum Neuwert: Eine gute Vollkaskoversicherung erstattet laut «Finanztest» mindestens im ersten Jahr nach dem Kauf den Neupreis des Autos.

Fotocredits: Franziska Gabbert
(dpa/tmn)

(dpa)