Vergessener Schulterblick führt zu voller Haftung

Hamburg – Ein ganz normaler Vorgang: Blinker setzen, in die Seitenspiegel schauen und von der linken auf die rechte Spur wechseln. Kracht es dann mit einem Auto auf dem anderen Fahrstreifen, muss der Spurwechsler unter Umständen allein für den Unfall haften.

Die eingangs geschilderte Situation ergab sich bei einem Autofahrer, der von der linken auf die rechte Spur wechselte. Er hatte den Blinker gesetzt und in die Seitenspiegel geschaut. Dennoch bemerkte er ein von hinten rechts kommendes Auto nicht und stieß damit zusammen. Von diesem Fahrer forderte er nun Schadenersatz.

Das hatte vor dem Amtsgericht Hamburg (Az.: 32 C 4/15) keinen Erfolg. Denn für den Unfall hafte der Spurwechsler allein. Der Ausscherende müsse sich so verhalten, dass er andere dabei nicht gefährdet. Kommt es zum Unfall, spreche ansonsten der sogenannte Anscheinsbeweis dafür, dass er diese Sorgfaltspflicht außer Acht gelassen hat. Da der Kläger zwar angab, sowohl geblinkt als auch in die Seitenspiegel geschaut zu haben, einen erforderlichen Schulterblick aber nicht erwähnte, habe er seiner Sorgfaltspflicht nicht genügt. Damit haftet er zu hundert Prozent. Der Schulterblick sei allein schon wegen des viel größeren Blickwinkels nötig.

Über das Urteil berichtet die
Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV).

Fotocredits: Patrick Pleul
(dpa/tmn)

(dpa)