So finden Urlauber die besten Mietwagen

München – Sonne, Strand und süßes Nichtstun – so sieht für viele der perfekte Urlaub aus. Doch wer auch Städte und Landschaften erkunden möchte, kommt um einen Mietwagen oft nicht herum. Doch wie findet sich ein gutes und günstiges Auto?

ADAC und Auto Club Europa (ACE) geben Tipps zur Mietwagen-Wahl. Experten des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weisen auf Tücken hin:

– Frühzeitig buchen: Wer zeitig vor dem Urlaub bucht, kann Angebote und Bedingungen in Ruhe sichten und muss das nicht unter Druck etwa am Flughafenschalter eines Vermieters tun.

– Ausgiebig online vergleichen: Direktanbieter, Broker und Vergleichsportale sorgen für Konkurrenz und günstige Preise. Unterschiede von fast 150 Prozent für vergleichbare Autos sind möglich, hat eine ACE-Stichprobe ergeben. Neben Direktangeboten von Vermietern wie Avis, Europcar, Hertz, Sixt oder Verleihern, die nur im jeweiligen Reiseland aktiv sind, gibt es Mietwagen-Broker wie Auto Europe, CarDelMar, DriveFTI oder Sunny Cars. Portale wie Billiger-Mietwagen.de, Check24.de oder Mietwagen-Check.de listen alle Angebotsarten zum Preisvergleich auf.

– Angebote abwägen: Zeit und Geduld müssen Sparfüchse mitbringen. Denn mit den vielen Suchfiltern vergleichbare Ergebnisse zu bekommen, ist nicht einfach. Oft wird erst ein billiges Lockangebot angezeigt, das aber am Ende teuer werden kann, weil etwa die Selbstbeteiligung im Schadensfall hoch ist oder die Kilometer nicht unbegrenzt sind.

– Bestmöglich absichern: Die Experten raten zur Vollkaskoversicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung. Vorsicht bei Worthülsen wie Premium-Versicherungsschutz. Eine «richtige» Vollkasko ohne Selbstbeteiligung bedeutet: Der Kunde geht im Schadensfall nicht in Vorleistung. Sie ist in der Regel nur bei Direktanbietern buchbar und oft sehr teuer. Broker machen oft günstigere Angebote mit einer eigenen Versicherung für die Kosten der Selbstbeteiligung. Im Schadensfall muss der Kunde erst einmal bis zur Höhe der Selbstbeteiligung selbst aufkommen – dazu wird der auf der Kreditkarte geblockte Kautionsbetrag herangezogen.

Die Summe wird später vom Broker erstattet. Das kann aber dauern, von einigen Wochen bis hin zu mehreren Monaten. In vielen Angeboten ist etwa die Erstattung von Schäden an Glas, Felgen und Reifen ausgeschlossen – diese sollten aber mindestens mitversichert sein.

– Buchungsbestandteile studieren: Was genau gebucht wurde, steht auf der Buchungsbestätigung des Vermieters oder auf dem sogenannten Mietwagen-Voucher, wie ihn die Broker ausstellen. Wer die Unterlagen genau studiert hat, gerät auch nicht unter Druck, wenn ihm der Vermieter vor Ort plötzlich etwa eine unnötige Versicherung oder andere nicht gewünschte Leistungen verkaufen will.

– Ausreichende Haftpflicht: In einigen Ländern reicht die Mindestsumme der Haftpflicht nach einem Unfall womöglich für die Ansprüche der Geschädigten nicht aus. Sie sollte mindestens 1 Million Euro betragen, einige Experten raten zu wenigstens 2 oder besser gleich zu 7,5 Millionen Euro oder mehr. Einige Autofahrer sind aber im Rahmen ihrer eigenen Kfz-Haftplicht durch die sogenannte «Mallorca-Police» auch im Ausland geschützt. Die übernimmt etwaige Deckungslücken. Dazu rechtzeitig den eigenen Versicherer fragen.

– Freie Fahrt und Zusatzfahrer: Unbegrenzte Inklusivkilometer sind ratsam und oft üblich. Denn wer sonst mehr Kilometer fährt, muss mit hohen Extrakosten rechnen. Soll es einen zweiten Fahrer geben, vor der Reise nach entsprechenden Angeboten suchen, sonst muss der weitere Fahrer beim Vermieter vor Ort teuer dazugebucht werden.

– Zubehör mitbringen: Auf Mallorca etwa schlagen Kindersitze in der Hauptsaison schon mal 50 bis 80 Euro pro Woche zu Buche. Die eigenen Sitze mitbringen kann eine günstigere Alternative sein. Gleiches gilt fürs eigene Navi oder die Nutzung einer Navi-App.

– Polizei holen: Bei einem Unfall immer die Polizei rufen. Ein Europäischer Unfallbericht als Vordruck hilft bei der Aufnahme des Schadens. Immer aber die Bedingungen des Vermieters oder Brokers beachten. Meist sind diese sofort über den Unfall zu informieren.

– Auf Tankregelung achten: Am kundenfreundlichsten ist: Vollgetankt mieten und auch so wieder abgeben. So muss man am Ende keinen Sprit verschenken, wenn man die erste Tankfüllung gekauft und es am Ende nicht geschafft hat, den Tank leerzufahren.

Fotocredits: Andrea Warnecke
(dpa/tmn)

(dpa)