Mindestens 1,50 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrern

München – Wie der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) mitteilt, geht die Rechtsprechung dabei von einem Minimum von 1,5 Metern aus. Zwei Meter gelten dagegen nicht nur für Lastwagen und bei Geschwindigkeiten ab 90 km/h, sondern unter anderem auch auf schlechten Straßen, bei heftigem Wind oder wenn Kinder radeln.

Können Autofahrer diese Abstände nicht einhalten, etwa weil Autos entgegenkommen, müssen sie hinter den Radlern bleiben und warten, so der KS. Wer diese Abstände nicht einhält, müsse mit einer Anzeige wegen Nötigung oder Gefährdung des Straßenverkehrs rechnen.

Fotocredits: Paul Zinken
(dpa/tmn)

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