Lichthupe und Hupe nur als Warnsignale einsetzen

Bonn – Lichthupe und Hupe sind Warnzeichen im Straßenverkehr. Autofahrer dürfen sie einsetzen, wenn sie sich von anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet fühlen oder um andere vor Gefahren zu warnen.

Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) nennt als Beispiel einen unachtsamen Fußgänger, der zum Überqueren der Straße ansetzt. Oder auch, wenn ein Auto langsam aus einer schlecht einsehbaren Grundstücksausfahrt auf die Straße fährt und dadurch eine Kollision droht.

Außerhalb einer Ortschaft können Autofahrer vor dem Überholen hupen oder die Lichthupe nutzen. Nicht erlaubt: andere etwa auf der Autobahn zum Ausweichen zu drängen. «Die Lichthupe darf niemals aus kurzem Abstand betätigt werden, um ein vorausfahrendes Fahrzeug von der Fahrspur zu vertreiben», erklärt Rademacher. Hier drohen Bußgelder und Strafen von 25 bis 400 Euro, Punkte in Flensburg, Fahrverbote und im Extremfall sogar Gefängnis. Auch tabu: einen zögernden Fahrer an einer grünen Ampel anzuhupen.

Auf Hupen zur Begrüßung und Verabschiedung sollten Fahrer ebenfalls verzichten. Und wer andere durch Licht- oder Tonsignale vor einem Blitzer warnt, muss mit 5 bis 10 Euro Strafe rechnen. Bei einem Autokorso, etwa anlässlich einer Hochzeit, drücke die Polizei meist ein Auge zu, wenn der Verkehr nicht gefährdet wird, erklärt Rademacher.

Fotocredits: Patrick Pleul
(dpa/tmn)

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