Kreisverkehr: Ohne Blinker rein und blinkend raus

Frankfurt/Main – Manche Autofahrer sind noch immer unsicher, wie sie sich in einem Kreisverkehr verhalten müssen. Das hat der Automobilclub von Deutschland (AvD) beobachtet und erklärt, wie es richtig geht.

Bereits vor dem Kreisverkehr drosseln die Autofahrer ihr Tempo, denn die Fahrzeuge im Kreisel haben Vorfahrt. Die Einbiegenden dürfen laut Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht blinken. Beim Ausfahren dagegen müssen sie den Blinker setzen.

Anhalten oder gar parken dürfen Autofahrer nicht im Kreisverkehr. Stehenbleiben nur, wenn es der Verkehr erfordert. Auch die Mittelinsel dürfen sie nicht schneiden oder überfahren. Das sei nur langen Fahrzeugen oder Gespannen gestattet. Wer sich nicht an diese Regeln hält, muss laut AvD mit Bußgeldern von 10 bis 35 Euro rechnen.

Einen Kreisverkehr kennzeichnen die Schilder an der Zufahrt: ein blaues rundes Schild mit weißen Pfeilen unter dem Zeichen «Vorfahrt gewähren». Fehlen diese Zeichen, handele es sich um eine normale Kreuzung, an der die Rechts-vor-Links-Regel gilt.

Fotocredits: Britta Pedersen
(dpa/tmn)

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