Geklautes Rad gekauft: Bestohlener darf es zurückverlangen

Göttingen – Ob auf dem Flohmarkt oder in Internet-Auktionshäusern: Ein gebrauchtes Fahrrad kann ein echtes Schnäppchen sein. Blöd ist nur, wenn es vorher geklaut wurde und der eigentliche Besitzer seinem Rad auf die Spur kommt. Dann muss man das Rad zurückgeben.

Das ist auch dann der Fall, wenn man nicht wusste, dass es Hehlerware war, wie der
Pressedienst Fahrrad erklärt. Dem Käufer bleibt dann nur, vom Verkäufer den Kaufpreis zurückzuverlangen. Voraussetzung: Er hat eine Kontaktmöglichkeit. Unerheblich sei dagegen, ob man einen Kaufvertrag abgeschlossen hatte oder der Verkauf nur per Handschlag besiegelt wurde, so die Experten.

Der Verkäufer sei unter Umständen sogar schadenersatzpflichtig. Etwa, wenn man das Rad weiterverkaufen wollte, jedoch die Rückforderung des eigentlichen Besitzers das Geschäft verhindert hat.

Fotocredits: Julian Stratenschulte
(dpa/tmn)

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