Frisch am Haken: Das zählt bei Anhängerkupplungen

München (dpa/tmn) – Camper ziehen damit ihre Wohnwagen, Wassersportler ihre Boote, und Radler montieren einen Fahrräderständer darauf: Eine Anhängerkupplung ist vielseitig. Ein paar Dinge sind aber zu beachten.

Um eine Anhängerkupplung nutzen zu können, muss vom Fahrzeughersteller eine Anhängelast und eine Stützlast für das entsprechende Fahrzeug freigegeben werden. «Die Kupplungskugel der AHK muss im beladenen Fahrzeugzustand in einer Höhe von 350 bis 420 Millimeter vom Boden entfernt sein», sagt Thomas Caasmann von der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ). Außerdem muss die Autobremse stark genug sein, um das zusätzliche Gewicht abbremsen zu können. Dazu komme eine ausreichende Motorkühlung und eine stabile Karosserie, die den Belastungen standhält.

«Die meisten Pkw lassen sich nachrüsten, Einschränkungen gibt es aber bei Elektro-, Hybrid- und Sportfahrzeugen», sagt Burkhard Böttcher vom ADAC. Klein- und Kleinstwagen sind für einen Anhänger weniger geeignet. Bei den Kupplungen gibt es einige Unterschiede, nicht nur beim Material wie Aluminium oder Stahl. Es gibt starre, abnehmbare und aus- und einschwenkbare Anhängerkupplungen. «Wichtig ist bei allen, dass die Anhängerkupplung ein Gutachten, eine ABE- oder eine ECE-Zulassung für das spezielle Fahrzeug haben», sagt Böttcher.

Er rät zu abnehmbaren oder schwenkbaren Modellen, weil der Kupplungskopf bei Nichtgebrauch einfach entfernt wird. Beim Rückwärtsparken werden so Beschädigungen an anderen Autos vermieden. Außerdem kann man sich beim Be- und Entladen des Kofferraums weder verletzen noch die Hose verschmutzen. Nachteil: Die Verbindung zwischen Kupplungshals und Anhängebock unterliegt einem erhöhten Verschleiß und kann Spiel bekommen. Und die Kupplungskugel lässt sich klauen, wenn sie nicht gesichert ist.

Caasmann rät zu Systemen vom Autohersteller: «Diese Kupplungen sind im Rahmen der Fahrzeuggenehmigung geprüft.» Außerdem sei der Elektrosatz für den Anhängerbetrieb auf die Elektrik des Fahrzeuges abgestimmt. «Wichtig ist eine fachgerechte Montage, am besten in einer Fachwerkstatt», sagt Böttcher. Dabei darf die Kupplung das Kennzeichen nicht dauerhaft verdecken.

Nur derjenige sollte über eine Montage nachdenken, wer eine Kupplung regelmäßig nutzt. «Generell bedeutet eine Anhängerkupplung ein zusätzliches Gewicht von circa 15 bis 20 Kilogramm bei einem Pkw», sagt Caasmann. Das erhöht den Verbrauch. Ebenfalls vor dem Kauf zu klären ist: Braucht der Fahrer eine 7- oder 13-polige Anhängersteckdose für Elektrik wie Bremslicht, Blinker und Nebelschlussleuchte. «Bei modernen Autos mit elektronischem Management-System wird eventuell ein spezielles Steuergerät zur Ansteuerung der Elektrik des Anhängers benötigt.» Es kann auch sein, dass die Werkstatt die Elektrik für den Anhängerbetrieb freischalten muss.

Aber darf der Autofahrer überhaupt einen Anhänger ziehen? «Mit dem normalen Autoführerschein B, der seit 2013 gilt, dürfen Anhänger mit einer Gesamtmasse von 750 Kilogramm gezogen werden», sagt Kurt Bartels vom Fahrlehrerverband Nordrhein. Erkennbar sind diese leichten Anhänger daran, dass sie keine eigene Bremse haben. Insgesamt darf das Gespann, also das Auto mit Anhänger, die Gesamtmasse von 3500 Kilogramm nicht überschreiten.

Schwerere Anhänger für Pferde oder Wohnwagen erfordern andere Führerscheine. Mit dem B96 kann man Gespanne mit einer Gesamtmasse von bis 4250 Kilogramm bewegen. Bartels rät aber zum Führerschein BE: «Denn damit dürfen auch Anhänger von bis zu 3,5 Tonnen Gesamtmasse gezogen werden», sagt Bartels. Die Gesamtmasse des Gespanns darf dann bei 7 Tonnen liegen – ausreichend selbst für Transporter mit Anhänger oder große SUV mit Pferdeanhänger.

Dafür braucht man keine theoretische Prüfung, sondern fünf Pflichtfahrstunden, ein paar Übungsstunden und eine praktische Prüfung. «Die theoretische Ausbildung entfällt, da sie schon Bestandteil des normalen Autoführerscheins B ist», sagt Bartels. Rund zwei bis drei Wochen dauert die praktische Ausbildung und kostet zwischen 500 und 800 Euro. Autofahrer, die ihren Schein vor 1999 gemacht haben, dürfen Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 7,5 Tonnen bewegen, mit Anhänger sogar 12 Tonnen. Das dürfte in den meisten Fällen ausreichen, um auch große Frachten an den Haken zu nehmen.

Fotocredits: GTÜ/Kröner

(dpa)