Finger weg vom Lenkrad nach Punsch und Glühwein

München – Hoch die Glühweintasse und «Stößchen» mit dem Sektkelch: In der Vorweihnachtszeit trinken viele Menschen alkoholische Getränke auf dem Weihnachtsmarkt und bei Firmenfeiern. Doch wer noch Auto fahren will, verzichtet besser komplett auf Alkohol, erklärt Vincenzo Lucà vom Tüv Süd.

Warum das? Es gibt doch Promillegrenzen? «Die Schwierigkeit ist aber, dass Sie sich nicht zuverlässig daran herantrinken können», sagt Lucà. «Das hat viel mit Ihrer Tagesform, dem Geschlecht und Körpergewicht und Ihrer grundsätzlichen Gewöhnung an Alkohol zu tun.»

Jeder reagiert anders auf Alkohol

Besonders warme alkoholische Getränke wie Glühwein können tückisch sein. Die würden vom Körper schneller aufgenommen als andere Getränke und stiegen «umso schneller in den Kopf», so der Tüv Süd.

Doch ein Gläschen in Ehren, kann doch nicht schaden, oder? «Wer am Anfang der Betriebsfeier nur einen Sekt trinkt oder einen Glühwein und Stunden später Auto fährt, mag noch nicht an die Promillegrenzen kommen», sagt Lucà. Doch jeder reagiere anderes auf Alkohol. «Auch ohne die Grenzen zu erreichen, kann die Fahruntüchtigkeit beeinflusst sein, etwa durch Müdigkeit oder Euphorie.»

Daher könne nur gelten: «Wer Alkohol trinkt, lässt’s Auto stehen. Ganz gleich, welche Menge Sie zu sich genommen haben.»

Eine Person aus dem eigenen Kreis vorab zum nüchternen Fahrer zu bestimmen, kann auch tückisch sein. Denn im Zweifel hat man nicht immer die Gewähr, dass dieser auch wirklich nüchtern bleibt. Öffentlicher Nahverkehr oder ein Taxi seien die besten Alternativen, rät Lucà. Am besten organisieren alle, die mit Alkohol feiern wollen, ihren Heimweg bereits genau im Vorfeld.

Auch am nächsten Morgen können Verkaterte noch nicht fahrtüchtig sein. In der Regel baut der Körper pro Stunde nur 0,1 bis 0,15 Promille ab. Auch Müdigkeit oder Kopfweh können sich negativ beim Fahren auswirken. Daher auch dann: Im Zweifel besser nicht ans Steuer.

Für manche Autofahrer gilt ein absolutes Alkoholverbot

Bei Unfällen, aber auch nur bei Auffälligkeiten oder Gefährdung begehen Autofahrer bereits ab 0,3 Promille eine Straftat. Das zieht drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe nach sich. Außerdem droht der Entzug des Führerscheins.

Regelmäßig folgen auf 0,5 Promille 500 Euro Bußgeld, zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot. Und das gilt für alle Kraftfahrzeuge wie auch Motorräder oder elektrische Tretroller. Und auch Beifahrer beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren müssen sich an die 0,5-Promille-Grenze halten. Für Fahranfänger oder junge Fahrer unter 21 Jahren gilt zudem ein absolutes Alkoholverbot.

Ab 1,1 Promille ist eine Alkoholfahrt immer eine Straftat, egal ob Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien aufgetreten sind.

Fotocredits: Christin Klose
(dpa/tmn)

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