Carsharing-Auto vor Übernahme genau auf Schäden untersuchen

Berlin – Beim Carsharing sollten Nutzer das übernommene Auto vor dem Losfahren auf Schäden untersuchen und diese sofort melden. Denn ansonsten könnte man auch für nicht selbst verursachte Schäden haften.

«Dazu reicht ein kurzer Rundgang allerdings nicht aus», sagt Rechtsanwalt Gregor Samimi, Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV). Er rät zu einer gründlichen Sichtprüfung, um etwa Kratzer, Beulen oder andere offensichtliche Mängel zu finden. «Auch Dunkelheit, Regen oder Schnee entbinden nicht davon.»

Wer unsicher ist, sollte den Wagen im Zweifel ablehnen. Entdeckte Mängel sollten die Nutzer umgehend melden und sich am besten durch einen Zeugen bestätigen lassen. «Wichtig dabei ist, sich den Namen zu notieren, wem gegenüber man den Schaden gemeldet hat», sagt Samimi.

Die Geschäftsbedingungen der Anbieter gingen in der Regel davon aus, dass ohne vorher gemeldete Schäden das Auto als einwandfrei übernommen gilt. Und für Beschädigungen haften die Nutzer bis zum vertraglich festgelegten Selbstbehalt. Der reiche bei den großen Anbietern von 350 bis 1500 Euro. Der Anwalt rät vor allem Intensivnutzern dazu, den Selbstbehalt möglichst weit oder sogar auf null zu reduzieren. Das sei in der Regel gegen eine monatliche Pauschale möglich.

Fotocredits: Fredrik von Erichsen
(dpa/tmn)

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