Autofahrer muss Räumfahrzeug ausweichen

Frankfurt/Main – Autofahrer müssen einem Räumfahrzeug Platz machen – und dabei einkalkulieren, dass es über die Straßenmitte hinausragen kann. Um nicht mit einem entgegenkommenden Fahrzeug zusammenzustoßen, müssen sie laut
Straßenverkehrsordnung weit genug nach rechts ausweichen.

Übersieht der Autofahrer das Fahrzeug oder schätzt die Breite falsch ein, haftet er bei einem Unfall. Darüber informiert der
Automobilclub von Deutschland (AvD) in Frankfurt am Main. Er verweist auf ein Urteil des
Landgerichts Coburg (Az.: 11 O 780/00).

Fotocredits: Thomas Warnack
(dpa/tmn)

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