Auch ohne Andreaskreuz: Schienenverkehr hat Vorfahrt

München – Schienenverkehr hat an Bahnübergängen in der Regel Vorfahrt. Das teilt der Tüv Süd mit. Dies gelte auch an Bahnübergängen ohne Ampel, Schranke oder das rot-weiße Andreaskreuz, wie es sie etwa in abgelegenen Industriegebieten oder an Feldwegen gibt.

Dann sollten sich Autofahrer besonders vorsichtig dem Übergang nähern, um sich zu vergewissern, dass kein Zug kommt. Notfalls halten sie an, rät Vincenzo Lucà vom Tüv Süd.

Generell gelte vor und auf Bahnübergängen eine «mäßige Geschwindigkeit» und überholen dürfen Autofahrer ab dem Ankündigungsschild nicht mehr. Gehen die Ampeln auf Rot oder schließen sich die Schranken, müssen Fahrer vor der Haltelinie und dem Andreaskreuz stehen bleiben. Auch Angestellte der Bahn dürfen den Verkehr anhalten, indem sie zum Beispiel mit einer rot-weißen Fahne oder einer roten Leuchte warnen.

Die Bahn hafte für Schäden etwa durch Schotter, den der Zug beim Vorbeifahren aufwirbelt. Allerdings könne den Autofahrer eine Mitschuld treffen, wenn das Auto über die Haltelinie oder das Schild hinausragt. Der Tüv Süd rät, in so einem Fall die Autoposition und die Schäden etwa mit einer Handykamera festzuhalten.

Autofahrer sollten niemals auf einen Übergang fahren, wenn sich ein Rückstau abzeichnet und sie auf den Gleisen stehen bleiben könnten. Aus Rücksicht auf die Umwelt raten die Prüfexperten dazu, beim Halt den Motor auszustellen. Das dürfe aber nicht auf Kosten der Sicherheit gehen – im Dunkeln und bei schlechter Sicht schalten Autofahrer das Standlicht ein, vor allem außerorts.

Für den seltenen Fall einer Motorpanne auf den Gleisen hat der Tüv Süd für Autos mit Handschaltung einen Tipp parat: Den Anlasser drehen lassen und den ersten oder den Rückwärtsgang einkuppeln und sich so von den Gleisen bewegen. Zwar gelten laut den Prüfexperten die rund 17 000 Bahnübergänge in Deutschland nicht als sonderlich unfallträchtig. Doch wenn es doch zu einem Zwischenfall kommt, seien die Folgen in der Regel sehr schwerwiegend.

Fotocredits: Conny Kurz
(dpa/tmn)

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