Was Radler beim S-Pedelec beachten müssen

Berlin – S-Pedelecs sind die schnelle Variante der Elektrofahrräder mit Tretunterstützung. Im Gegensatz zu diesen profitieren sie aber nicht vom Zweirad-Boom.

2017 wurden laut Zweirad-Industrie-Verband (ZIV) 720.000 Elektrofahrräder verkauft. Das sind knapp ein Fünftel mehr als im Vorjahr. Darunter waren aber nur rund ein Prozent S-Pedelecs. Experten zufolge hat die vergleichsweise geringe Nachfrage einen Grund: S-Pedelecs sind verkehrsrechtlich keine Fahrräder, sondern Kleinkrafträder.

Das macht die Sache kompliziert. Dabei wären gerade die schnelleren E-Fahrräder gut geeignet, um Pendler vom Auto aufs Fahrrad umsteigen zu lassen. «S-Pedelecs sind fantastische Fahrzeuge, um auch etwas längere Autofahrten zu ersetzen», sagt Burkhard Stork. Der Bundesgeschäftsführer des Allgemeinen Deutschen Fahrradclubs (ADFC) begrüßt die Einstufung als Kraftfahrzeuge allerdings: «Denn ihre Geschwindigkeit und ihre Motorleistung gehen weit über die durchschnittliche menschliche Leistung hinaus.»

Während die Tretunterstützung bei gängigen Pedelecs bei 25 km/h aufhört, funktioniert der einbebaute Rückenwind bei S-Pedelecs bis 45 km/h. «Zum Erreichen dieser Geschwindigkeit muss man jedoch richtig Sport machen», sagt David Koßmann, S-Pedelec-Experte beim Pressedienst Fahrrad (pd-f). «Bei normalem Pedalieren ist man mit etwa 35 Sachen unterwegs.»

Es gibt noch weitere Besonderheiten: «Aufgrund ihres verkehrsrechtlichen Status sind S-Pedelecs versicherungspflichtig», sagt Koßmann. Wie bei einem Mofa muss ein kostenpflichtiges Versicherungskennzeichen angebracht werden, ohne das ein S-Pedelec auf den ersten Blick kaum von einem langsameren Pedelec zu unterscheiden ist. Auch darf es nur fahren, wer im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse AM ist. Einen entsprechenden Führerschein kann man ab 16 Jahren erwerben. Automatisch im Besitz der Fahrerlaubnis sind Pkw-Fahrer mit gültigem Führerschein.

Details wie ein Rückspiegel oder die gelborangenen Rückstrahler an der Gabel verraten, dass man es mit der schnelleren Sorte zu tun hat. Schon tagsüber muss ein S-Pedelec mit Licht fahren. Die Promillegrenze liegt wie beim Autofahren bei 0,5. Ein geeigneter Helm ist Pflicht.

Anders als Fahrräder dürfen die S-Pedelecs nur auf der Fahrbahn, also auf normalen Straßen, bewegt werden. Radwege inner- wie außerorts sind tabu – ebenso für Radler freigegebene Fußgängerzonen und Parkwege.

Auch der Transport des Nachwuchses wird beim S-Pedelec restriktiver gehandhabt. Mit einem gängigen Pedelec einen Kinderanhänger zu ziehen, ist in Sachen Leistung und Verkehrsrecht kein Problem. Ihn ohne Weiteres an ein S-Pedelec zu kuppeln, ist dagegen verboten. Doch es gibt Speziallösungen mit Ausnahmegenehmigungen: zum Beispiel schnelle E-Lastenräder mit zugelassenen Kindersitzen auf der Ladefläche – Voraussetzung ist jedoch, dass in der EU-Typgenehmigung alles fein säuberlich festgehalten ist.

Den Begriff Typgenehmigung kennt man von Autos, die ohne diese Erlaubnis nicht auf den Markt gebracht werden dürfen. Genauso verhält es sich mit den Kraftfahrzeugen der Bauart S-Pedelec. Kunden braucht das nicht weiter zu interessieren, doch eine Konsequenz trifft Bastler und kreative Reparateure. «Anders als ein Fahrrad, darf man ein S-Pedelec baulich nicht ohne Weiteres verändern», sagt Koßmann.

Die Produktvielfalt ist trotz des geringen Marktanteils groß. Vom Trekking- über das City- oder Crossrad bis zum Mountainbike oder Lastenrad hat das S-Pedelec viele Fahrradgattungen erobert. René Filippek vom ADFC empfiehlt, für ein S-Pedelec aufgrund der komplexeren Technik nicht weniger als 2500 Euro auszugeben – ein Richtwert, der den für normale Pedelecs wegen der kräftigeren Motoren und des größeren Akkus um 700 Euro übersteigt.

Fotocredits: www.koga.com/www.pd-f.de,Dennis Stratmann,KayTkatzik
(dpa/tmn)

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