Wann Autofahrer das Fernlicht einschalten dürfen

Frankfurt/Main – In der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es sonst erfordern, müssen Autofahrer das Abblendlicht einschalten. Das schreibt die
Straßenverkehrsordnung (StVO) vor. Doch wann dürfen sie mit Fernlicht fahren?

Im Grunde dürfen sie es nur bei Dunkelheit auf Straßen einschalten, die nicht über eine durchgehende, ausreichende Beleuchtung verfügen, erklärt der Automobilclub von Deutschland (AvD). Auf einsamen Landstraßen oder leeren Autobahnabschnitten etwa. Wer sich nicht daran hält, riskiert Bußgelder ab 10 Euro.

Dabei spielt es keine Rolle, ob sie außer- oder innerorts fahren. Allerdings dürfte in vielen Fällen innerorts stets eine ausreichende Beleuchtung die Straße erkennbar machen und so den Einsatz untersagen. Immer gilt: Durch das Fernlicht dürfen weder der Gegenverkehr noch vorausfahrende Fahrzeuge geblendet werden. Dann sofort wieder abblenden.

Eine Pflicht, das Fernlicht bei bestimmten Sicht- oder Straßenverhältnissen anzumachen, gibt es nicht, erklärt der AvD. Doch verursachen Autofahrer einen Unfall, der mit Fernlicht zu verhindern gewesen wäre, müssten sich Autofahrer das als Mitverschulden anrechnen lassen.

Fotocredits: Ingo Wagner
(dpa/tmn)

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