Trauerflor am Auto – Was ist erlaubt?

Köln (dpa/tmn) – Als Zeichen des Mitgefühls oder Ausdruck der eigenen Trauer binden einige Autofahrer einen Trauerflor an ihren Wagen. Ist das erlaubt?

Das Schleifchen an Antenne, Türgriff oder Außenspiegel sei rechtlich nicht zu beanstanden, wenn es die Sicht des Autofahrers nicht behindert und weder Beleuchtung noch Kennzeichen verdeckt, teilt der Tüv Rheinland mit. Allerdings seien manche Teile nicht auf die dauerhafte zusätzliche Belastung ausgelegt. Schaden nehmen könnten je nach Ausführung des Flors unter Umständen sowohl die Antenne, der Antennenfuß sowie das Bauteil, an dem die Antenne befestigt ist.

An einer weit hinten sitzenden Dachantenne sollten etwa Bänder nicht so lang sein, dass sie sich im Gestänge des Scheibenwischers verfangen können. Massive Schäden am Wischergestänge und dem Wischermotor können ansonsten die Folge sein, warnt der Tüv Rheinland.

Fotocredits: Patrick Pleul

(dpa)