Schäden am Bikesharing-Rad: Mieter muss meist zahlen

München – Gerade in größeren Städten gewinnt sogenanntes Bikesharing an Bedeutung. Beschädigt der Mieter das Rad oder wird es gestohlen, so haftet dafür normalerweise die Haftpflichtversicherung.

Der ADAC rät, vor Nutzung eines Angebots den eigenen Versicherungsschutz zu überprüfen und die Verleihbedingungen genau zu lesen. Dies ist auch wichtig um zu erfahren, ob einem der Anbieter im Schadenfall entgegenkommt. Dies sei unterschiedlich geregelt. Einen automatischen Haftpflichtschutz gebe es bei den meisten Anbietern allerdings nicht.

Entdecken sie Schäden an einem Bikesharing-Rad, sollten Betroffene diese mit einer Kamera dokumentieren. In einigen Fällen ließen sich solche Bilder bereits über das Smartphone direkt in die App des Anbieters senden. Die Nummer einer Anbieter-Hotline oder eines Ansprechpartners sollen die Mietradler stets zur Hand haben – auf diesem Wege lasse sich im Einzelfall besprechen, was zu tun ist.

Laut ADAC gibt es derzeit etwa 80 Fahrradverleihsysteme in Deutschland. «Call a Bike» von der Deutschen Bahn und «Nexbike» seien die größten Anbieter und in allen größeren Städten vertreten.

Fotocredits: Daniel Bockwoldt
(dpa/tmn)

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