Richtig gedrehte Schilder und 72 Stunden müssen sein

Dresden – Zeitlich begrenzte Halteverbotszonen sind aus Sicht von Autofahrern immer wieder ein Ärgernis. Vor allem dann, wenn die Schilder vermeintlich erst am Vorabend aufgestellt wurden und das Auto am nächsten Morgen abgeschleppt wurde.

Doch wie lange im Voraus müssen die Schilder am Ort stehen? Dazu gebe es eine relativ klare
Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht, sagt Verkehrsrechtler Christian Janeczek. «72 Stunden, also drei volle Tage.»

Beginnt ein Halteverbot etwa an einem Freitag um 7.00 Uhr, müssten die Schilder spätestens am Dienstag um 7.00 Uhr aufgestellt worden sein, führt der Fachanwalt für Verkehrsrecht aus Dresden aus.

Damit die Schilder gültig sind, müssen sie grundsätzlich in Fahrtrichtung und nicht etwa in Richtung Gehweg zeigen. Janeczek erläutert das: Verkehrsteilnehmer müssen die Möglichkeit haben, die Schilder wahrzunehmen. Das setze voraus, dass sie in Fahrtrichtung aufgestellt und sichtbar sind, sagt der Experte, der Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses in der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) ist.

Fotocredits: Patrick Seeger
(dpa/tmn)

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