Ist Guckloch in winterlicher Windschutzscheibe erlaubt?

München – Wenn Autofahrer im Winter einen schneebedeckten Wagen startklar machen, müssen sie vereiste Scheiben komplett freikratzen. Ein Guckloch zum Blinzeln durch die Windschutzscheibe reicht nicht aus, warnt der ADAC. 

Wer sich nicht daran hält, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro rechnen und hat bei einem Unfall auch eine Mithaftung. Auch Dach, Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten sind von Schnee und Eis zu befreien. Mit einer verdreckten Beleuchtungsanlage gestoppt zu werden, kann 20 Euro Bußgeld kosten.

Eiskratzer aus Plastik, Scheibenenteiser und kleine Besen sind laut ADAC praktische Hilfsmittel. Tabu ist dagegen, heißes Wasser auf die Scheiben zu kippen: Sie könnten dann Risse bekommen oder zerspringen.

Fotocredits: Arno Burgi
(dpa/tmn)

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