Ist die Pinkelpause im Stau auf der Autobahn erlaubt?

Erfurt – Speziell zur Urlaubszeit wird die Geduld der Autofahrer auf so manche Probe gestellt. Endet die Urlaubsfahrt im Stau, steigt erfahrungsgemäß der Stresspegel, schildert der Tüv Thüringen eine typische Situation.

Erschwerend kann hinzukommen, dass einer der Insassen plötzlich dringend auf Toilette muss. Ist der Sprung über die nahe Leitplanke eine Alternative?

«Das Betreten von Autobahnen ist generell verboten. Die Straßenverkehrsordnung macht hier keinerlei Ausnahmen», sagt Verkehrsexperte Achmed Leser vom Tüv Thüringen. Er rät dringend davon ab. Egal, ob man sich nur sich im Stau die Beine vertreten oder sich tatsächlich erleichtern wolle, das sei tabu und kann mit einem Bußgeld von zehn Euro geahndet werden. Die einzige Ausnahme ist bei einer Fahrzeugpanne. Hier sollte man in jedem Fall das Auto verlassen und möglichst hinter der Leitplanke Schutz suchen.

Wer allerdings sein Fahrzeug im Stau stehen lässt, um auszutreten, behindert den Nachfolgeverkehr, sollte in der Zwischenzeit die Blechlawine wieder ins Rollen geraten. Das kann als Halten auf der Autobahn gewertet werden und kann aut Bußgeldkatalog 30 Euro kosten. Dauert das Geschäft etwas, und das Fahrzeug blockiert länger als drei Minuten den Verkehr, gilt das als Parken auf der Autobahn und wird mit einem Bußgeld von 70 Euro belegt.

Doch eine Sache wird oft vergessen: In Deutschland ist das Urinieren in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt und wird von Städten und Kommunen unterschiedlich hart geahndet. Das trifft auch auf Fahrbahnränder zu. Eine Notdurft ist in aller Regel noch kein Notfall. In den meisten Fällen lösen sich Staus nach einer Weile wieder auf, so dass am nächsten Park- oder Rastplatz gehalten werden kann, so der Tüv Thüringen. Wer weiß, dass er eine schwache Blase hat, sollte für den Fall der Fälle über die Anschaffung sogenannter Notfall- oder Taschen-WC nachdenken.

Fotocredits: Peter Kneffel
(dpa/tmn)

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