Härtere Strafen für wiederholte Vergehen im Straßenverkehr

München – Wer immer wieder gegen die Regeln im Straßenverkehr verstößt, muss im Einzelfall bei einem erneuten Vergehen härtere Strafen befürchten als für das einzelne Delikt an sich üblich sind. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor, auf das der ADAC hinweist.

In diesem Fall (Az.: 911 OWi 437Js 150260/16) fuhr ein Mann 22 km/h schneller als erlaubt. Gegen das Bußgeld legte er aber Einspruch ein, ein Gericht musste klären.

Das verurteilte den Fahrer zur doppelten Geldbuße als laut Bußgeldkatalog üblich. Zu diesen 160 Euro kam außerdem noch ein Monat Fahrverbot. Das wäre eigentlich erst bei zwei Verstößen binnen 12 Monaten mit mehr als 26 km/h Übertretung zwingend gewesen.

Doch der Mann konnte ein einschlägiges Verstoßregister vorweisen. In den vier Jahren zuvor sei er achtmal zwischen 21 und 46 km/h zu schnell gefahren. In fünf anderen Fällen sei er trotz Fahrverbot Auto gefahren. Laut Gericht seien daher beharrliche Pflichtverletzungen anzunehmen. Es fehle dem Fahrer an der erforderlichen Einstellung zur Teilnahme am Straßenverkehr. Daher verhängte das Gericht das Fahrverbot aus erzieherischen Gründen.

Fotocredits: Swen Pförtner
(dpa/tmn)

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