Gilt ein Tempolimit auch beim Überholen?

Erfurt – Riskante Überholmanöver führen gerade auf Landstraßen immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Doch damit überholt werden darf, muss der Überholende auch deutlich schneller fahren als der Überholte, so schreibt es die Straßenverkehrsordnung (StVO) vor.

Heißt das, Autofahrer dürfen auch mal schneller als erlaubt fahren, um zügig vorbeizukommen? Eindeutig nein. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit müssten sie auch beim Überholen ständig einhalten, bekräftigt Karsten Raspe vom Tüv Thüringen.

Allerdings muss auch der Überholte diszipliniert sein: «Wer überholt wird, darf seine Geschwindigkeit nicht erhöhen», erklärt Raspe. Beschleunigt der Überholte während des Manövers, zieht sich der Vorgang unnötig in die Länge, und das Risiko steigt.

Und wie geht’s richtig?

Wer auf einer Landstraße ein langsamer fahrendes Fahrzeug überholen möchte, dem sollte klar sein, dass er eine gewisse Wegstrecke für den Überholvorgang benötigt. Wenn alle Sicherheitsabstände korrekt eingehalten werden, brauche ein mit 100 km/h fahrender Pkw zwischen 500 und 600 Metern Wegstrecke, um ein 80 km/h fahrendes Fahrzeug zu überholen, erläutert der Tüv-Experte. «Diese Strecke muss er voll überblicken können, um gefahrlos zu überholen. Der komplette Überholvorgang dauert bis zu 20 Sekunden.»

Mit Blinker raus und rein

Rechtzeitig vor dem Ausscheren müssen Autofahrer den geplanten Überholvorgang mit dem Blinker ankündigen und auch beim Wiedereinordnen blinken. Dabei gilt: Sie müssen sich zwar so bald wie möglich wieder rechts einordnen, dürfen den Überholten dabei aber nicht behindern. «Daher ist das Wiedereinordnen in dessen Sicherheitsabstand genauso unzulässig wie ein zu dichtes Auffahren kurz vor dem Ausscheren», erklärt Raspe.

«Wer beim Überholen andere gefährdet, handelt grob fahrlässig und riskiert nicht nur das eigene Leben», so Raspe. Daher dürfe generell nur überholt werden, wenn während des gesamten Vorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs, des zu Überholenden und des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen werden kann.

Fotocredits: Patrick Pleul
(dpa/tmn)

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