Fahrrad individuell eindeutig kennzeichnen

Stuttgart – Fahrräder sollten mit einer individuellen Nummer gekennzeichnet sein. Darauf weist das Programm Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProBK) hin.

Viele Fahrräder haben eine Rahmennummer, die sich zum Beispiel am Sitzrohr, auf der Tretlager-Unterseite oder der Gepäckträgerplatte befinden kann. Fehlt eine Rahmennummer, sollten Radfahrer eine eigene Kennung anbringen. Das kann man auch im Fachhandel erledigen lassen.

Das ProBK rät zu einer
Fahrradcodierung mit amtlichen Schlüsselzahlen wie dem Straßenschüssel und der Hausnummer. Damit könne die Polizei die Wohnanschrift des Eigentümers herausfinden – und zwar auch dann, wenn das Rad nicht in polizeilichen Fahndungsdateien erfasst ist.

Die Daten zum Fahrrad sowie die eigene Anschrift sollten Besitzer außerdem in einem Fahrradpass notieren lassen. Viele Händler stellen ihn schon beim Kauf aus – falls nicht, sollte man gezielt nachfragen. Zusammen mit einem Foto des Fahrrads ist dieses Dokument im Falle eines Diebstahls ein wichtiger Nachweis für Polizei und Versicherung.

Fotocredits: Friso Gentsch
(dpa/tmn)

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