Die beliebtesten Irrtümer rund ums Parken – wie Sie Bußgelder vermeiden!

Die beliebtesten Irrtümer rund ums Parken – wie Sie Bußgelder vermeiden!

Parken ist eine Wissenschaft für sich. Im Schilderwald des Großstadtdschungels den Überblick zu behalten, ist ein nerviges Unterfangen. Oft ist fraglich, wo Parken erlaubt ist, wie lange man parken darf und unter welchen Voraussetzungen. Mit einem SUV oder Kombi überhaupt einen geeigneten Parkplatz zu finden, wird zur Geduldsprobe. Mit Halbwahrheiten fühlen sich Autofahrer oft auf der sicheren Seite – bis unerwartet ein Knöllchen an der Windschutzscheibe klebt. Hier verraten wir mehr über die beliebtesten Irrtümer beim Parken und wie Sie ärgerliche Bußgelder vermeiden.

Irrtum Nr. 1: „Nur kurz“ in zweiter Reihe halten ist schon okay

Nee, nee. Wir kennen alles das Problem: Man möchte morgens vor der Arbeit nur kurz in die Bäckerei huschen, um sich ein Brötchen zu kaufen, aber weit und breit ist kein Parkplatz zu finden. Pech gehabt! Wer kein Taxi fährt und Fahrgäste aussteigen lässt, aber mit seinem privaten Pkw trotzdem in zweiter Reihe hält und erwischt wird, kassiert in der Regel ein Bußgeld von 15 Euro. Hinweis: Wer sein Fahrzeug verlässt, parkt laut StVO. Gleiches gilt für ein Anhalten, das länger als drei Minuten andauert – auch mit laufendem Motor.

Für Beratungsresistente: Absolutes Halteverbot bedeutet, dass Sie hier nicht halten und erst recht nicht parken dürfen, da Sie sonst den Verkehr behindern! Bei Nichtbeachtung droht Ihnen ein Bußgeld von mindestens zehn Euro. Da ist es auch keine Entschuldigung, wenn Sie „nur mal kurz“ auf jemanden warten, den Sie mit dem Auto abholen wollen. Und ganz wichtig: Bei laufendem Motor Hände weg vom Smartphone, das gilt vor allem für die Wartezeit an einer roten Ampel. Selbst wenn es sehr verlockend sein kann, unterwegs eine Runde EmotiCoins bei LeoVegas Online um Echtgeld zu spielen.

Irrtum Nr. 2: Auf Frauenparkplätzen dürfen ausschließlich Frauen parken

Falsch! Sich als Mann auf einen beschilderten Frauenparkplatz in einem Parkhaus zu stellen ist asozial, aber nicht verboten. Laut StVO müssen Männer mit keinem Bußgeld rechnen, doch stechende Blicke wütender Frauen können auch schmerzhaft sein … außerdem kann der Parkraumbetreiber den ignoranten Fahrer dazu auffordern, den Parkplatz freizumachen.

Irrtum Nr. 3: Parkscheibe: Höchstparkdauer überschritten – Zeit spielt keine Rolle

Doch tut sie. Bis zehn Minuten kostet das Überziehen zehn Euro, bis zu einer Stunde 15 Euro, danach je Stunde gestaffelt fünf Euro mehr. Wer länger als drei Stunden überzieht, muss stattliche 30 Euro blechen! Übrigens: Wie eine Parkscheibe genau auszusehen hat, ist in Deutschland geregelt. Sie muss blau sein, muss dem gängigen Format entsprechen und wird immer zur vollen oder zur halben Stunden eingestellt. Wider Erwarten sind auch elektronische Parkscheiben erlaubt, vorausgesetzt, sie sind zugelassen und haben kein mitlaufendes Uhrwerk.

Foto: Thinkstock, 178141423, iStock, csakisti

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