Bei Kühlerfrostschutz auf Vorgaben achten

Köln – Manche Autohersteller schreiben die Verwendung eines bestimmten Kühler-Frostschutzmittels vor. Autofahrer finden Angaben dazu in den Fahrzeugpapieren. An diese Vorgaben sollten sie sich auch halten, um Schäden zu vermeiden, rät der Tüv Rheinland.

Gibt es keine Vorgaben, helfen Mittel auf Glysantinbasis. Je nach Mischverhältnis gewähren diese einen Schutz bei bis zu minus 40 Grad. Solche Mittel auf öliger Basis für den Kühler gehören allerdings nicht in die Scheibenwischanlage – in dieser werden Konzentrate auf Alkoholbasis verwendet, dann gibt es keine Schlieren auf der Windschutzscheibe.

Fotocredits: Holger Hollemann
(dpa/tmn)

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