Assistenzsysteme nehmen Fahrer nicht die Verantwortung ab

Goslar – Wer ist strafrechtlich verantwortlich, wenn ein automatisch oder teilautomatisch fahrendes Auto einen Unfall verursacht und dabei Menschen verletzt oder getötet werden? Mit dieser Frage befasst sich der
57. Deutsche Verkehrsgerichtstag in Goslar.

Das sei ein Thema, das die Zukunft betreffe, in der Fahrzeuge sich ganz von alleine steuern, sagt Hannes Krämer, Leiter Recht beim Auto Club Europa (ACE). «Denn derzeit ist in jedem Fall noch immer der Fahrer verantwortlich, unabhängig davon, wie viele Assistenzsysteme ein Fahrzeug hat», erläutert der Verkehrsjurist.

Wer zum Beispiel den Einparkassistenten eingeschaltet hat oder auf der Autobahn mit Abstandsregel-Tempomat unterwegs ist, müsse sich immer vor Augen führen: Wenn es kracht, bin ich schuld und nicht das System, sagt Krämer. Die Frage, ob möglicherweise Hersteller, Konstrukteure oder Systementwickler strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können, stelle sich derzeit allenfalls theoretisch, sagt der ACE-Jurist. «Denn beim automatisierten Fahren sind wir derzeit erst auf Level 2 von sechs.»

Während es in der VW-Käfer-Zeit bei Level 0 noch keinerlei Assistenzsysteme gab und die Fahrer alles alleine machen mussten, gebe es auf Level 1 zum Beispiel den einfachen Tempomat oder den Notbremsassistenten, welche die Fahrer in manchen Situationen unterstützen können, sagt Krämer. «Auf Level 2 dagegen übernimmt in bestimmten Situationen ein System die Längs- und Querführung des Fahrzeugs.» Das gelte zum Beispiel für den Abstandsregel-Tempomat und den Spurhalteassistenten. «Dennoch muss der Fahrer beobachten und stets übernahmebereit bleiben», sagt Krämer. «Wenn das System meldet, dass es selbst nicht mehr kann, zum Beispiel bei Schneefall oder plötzlich auftretendem Nebel, muss der Fahrer übernehmen. Er ist und bleibt auch heute nach Gesetz immer verantwortlich.»

«Erst bei Level 3 und aufwärts, also wenn Systeme die Verantwortung teilweise übernehmen, muss der Fahrer nicht mehr ununterbrochen überwachen, sondern kann sich zurücklehnen und zum Beispiel Zeitung lesen», sagt der ACE-Experte. Bis es so weit ist, werde es aber wohl noch dauern. Solange bleibe der Fahrer auch strafrechtlich in jedem Fall verantwortlich, wenn sein Wagen in Unfälle verwickelt ist.

«Aus diesem Grund ist es nicht nur ratsam, sondern dringend geboten, sich vor Fahrtantritt sorgfältig darüber zu informieren, welche Assistenzsysteme ein Fahrzeug hat, wie sie funktionieren und welches ihre Grenzen sind», sagt Krämer. Das könne zwar Zeit in Anspruch nehmen, weil die Bedienungsanleitungen zum Teil sehr umfangreich seien. Es sei aber dennoch sinnvoll. «Ob Tempomat, Abstandshalter oder Spurhalter: Ich muss als Nutzer wissen, unter welchen Bedingungen ich ein System einsetzen kann und unter welchen nicht.»

Fotocredits: Florian Schuh
(dpa/tmn)

(dpa)